Asset Publisher Asset Publisher

WALDPLAN

Die Waldeinrichtung regelt die Forststaatspolitik.

Die Richtgkeit und Rechtmäβigkeit der Anfertigung von Forststaatspolitik  für jeweilige Oberförsterei bestätigt der Umweltschutzminister. Die Vorbereitung des Plans wird durch eine genaue Bestandsaufnahme und Schätzung des Waldzustands  eingeleitet. Die Förster bestimmen solche Waldeigenschaften, wie Struktur, Bau, Alter, Zusammensetzung, Gesundheitszustand, Boden-Lebensraum-Bedingungen u.ä. In den Tätigkeiten die zur Durchführung vorgesehen sind, werden die Ziele und Funktionen der Waldwirtschaft berücksichtigt, welche die Wälder in der eingerichteten Oberförsterei erfüllen.